Die maximal zulässige Arbeitswoche beträgt in der Regel 45 Stunden, aufgeteilt in gleich lange Arbeitstage. Ein Arbeitgeber kann den Zeitplan in Arbeitswochen auf mehr als 45 Stunden erhöhen, ohne Überstunden zu zahlen, sofern kein Arbeitstag 11 Stunden überschreitet und die durchschnittliche Dauer der Arbeitswoche innerhalb von zwei Monaten 45 Stunden nicht überschreitet.
Die maximale Überstundenzeit darf 270 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Darüber hinaus dürfen folgende Mitarbeiter keine Überstunden machen:
- Mitarbeiter unter 18 Jahren,
- Schwangere Mitarbeiter haben gerade geboren,
- Mitarbeiter, die im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags arbeiten,
- Mitarbeiter, die ihre mangelnden sanitären Bedingungen anhand von Gesundheitsberichten der zugelassenen Gesundheitszentren nachweisen.
Für Überstunden ist die Zustimmung des Mitarbeiters erforderlich.